Verfahrenslotsen in Hamburg

Angebot auf sozialraum-altona.de

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen. Darüber hinaus unterstützen sie die Hamburger Jugendhilfe dabei, inklusiv zu werden und passgenaue Angebote für die Zielgruppe erarbeiten zu können.

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?

  • Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (möglichen) Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX bzw. § 35a SGB VIII (ggf. in Verbindung mit § 41 SGB VIII),
  • deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
  • deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
  • deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).

Was machen Verfahrenslotsen?

Die Bedarfs- und Lebenssituation junger Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien erfordert häufig Unterstützung durch viele Institutionen und unterschiedliche (Sozial/Reha-)-Leistungen, die in einem ausdifferenzierten Zuständigkeitssystem verortet sind. Dieser Zuständigkeitsdschungel ist bisher für mögliche Anspruchsberechtigte oft schwer zu durchblicken.

Genau hier setzen die Verfahrenslotsen mit ihrem Angebot an:
  • Sie vermitteln zu Ansprechpartnerinnen und Angeboten für die Zielgruppe in Hamburg.
  • Sie helfen im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und kennen die Teilhabenetzwerke und Unterstützungsangebote in Hamburg.
  • Sie begleiten auf Wunsch zu Terminen und Planverfahren und setzen sich dafür ein, dass der individuelle Teilhabe- und Unterstützungsbedarf von Personen aus der Zielgruppe erfüllt wird.
  • Sie orientieren sich dabei am Willen der jungen Menschen und ihrer Familien und helfen dabei, passgenaue Unterstützung zu entwickeln.
Wie beraten die Verfahrenslotsen?

Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Sie werden nur auf Wunsch der anspruchsberechtigten Personen tätig.

Der Kontakt zu ihnen kann vielfältig sein: Für eine erste Kontaktaufnahme sind sie telefonisch oder per Mail erreichbar und vereinbaren gerne mit Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. Bei Bedarf können sie auf Gebärdensprach-dolmetschende und Herkunftssprach-übersetzende Unterstützung zurückgreifen.

Sie gehen höchst individuell und flexibel auf Ihr jeweiliges Beratungsanliegen ein und versuchen gemeinsam mit Ihnen, die passenden Angebote für Ihre jeweilige Lebenssituation zu finden.

Wie helfen die Verfahrenslotsen der Jugendhilfe, inklusiv zu werden?

Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung liegt abhängig von der Behinderung entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Eingliederungshilfe.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, dass ab dem Jahr 2028 die Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden, die sogenannte inklusive Lösung oder auch Hilfe aus einer Hand.

Die Verfahrenslotsen unterstützen bei diesem langfristigen Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Organisationsentwicklung abzuleiten.

Wie kann man Kontakt mit den Verfahrenslotsen aufnehmen?

Sie haben ein Beratungsanliegen? Dann nehmen Sie gerne per E-Mail oder Telefon Kontakt zu den Verfahrenslotsen auf. 

Bei Bedarf können sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Die Verfahrenslotsen können hierzu auf Beratungsräume in der Sozialbehörde oder bei kooperierenden Einrichtungen zurückgreifen. Wenn Sie es wünschen, kommen sie auch zu Ihnen nach Hause und bieten Online-Beratung an. 

Sollten Sie Unterstützung bei der Kommunikation benötigen, teilen Sie dies bitte vorab mit.

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